Wie kommt der Vertrag zustande?

1. Der Auftraggeber wählt die Friedhofsgärtnerei, die Mitglied der TBF sein muss, selbst aus.

2. Die beauftragte Friedhofsgärtnerei errechnet die Preise für die vereinbarten Leistungen eigenverantwortlich.

3. Die Friedhofsgärtnerei übernimmt alle Formalitäten des Vertragsabschlusses.

4. Der Vertrag wird in vierfacher Ausfertigung abgeschlossen. Die Urschrift des Auftrages verbleibt beim Auftragsgeber.

5. Nach Prüfung und datenmäßiger Erfassung durch die TBF erhält der Auftraggeber eine Rechnung und Auftragsbestätigung. Damit ist der Vertrag (rechtlich ein Dreiecks- verhältniss Auftraggeber-Friedhofsgärtner-TBF) abgeschlossen. Er wird mit der Zahlung der Vertragssumme wirksam.

Sicherung des Auftraggebers

Wenn die vereinbarten Leistungen vom beauftragten Friedhofsgärtner nicht mehr oder nicht vertragsmäßig erbracht werden (z.B. Betriebsaufgabe, Todesfall), verpflichtet die TBF einen anderen Mitgliedsbetrieb. Die TBF übernimmt also Gewähr dafür, dass das Grab während der vereinbarten Laufzeit gepflegt wird.

In einem unverbindlichen Beratungsgespräch, würden wir - die Gärtnerei Schmid - Ihnen gerne zusätzliche Informationen zukommen lassen.
Rufen Sie uns bitte an oder wenden sich direkt an die TBF Treuhandgesellschaft bayerischer Friedhofsgärtner mbH, die Ihnen ebenfalls weitere Auskünfte gibt.
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