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Die Dauergrabpflege
Information über einen Vorsorgevertrag
durch die Treuhandgesellschaft Bayerischer Friedhofsgärtner
- Was wird, wenn ich nicht mehr bin?
- Wer wird meine Grabstelle pflegen?
Es gibt viele Gründe, warum man schon zu Lebzeiten auch "die Zeit danach" geregelt
wissen will.
Weil man ganz allein steht oder weil die Kinder weit entfernt wohnen.
Auch darum gibt es das Angebot eines Vorsorgevertrages. Er ermöglicht bereits zu Lebzeiten, alles verbindlich zu regeln. So wird man Sie nicht vergessen.
Das gepflegte Grab legt hiervon Zeugnis ab.
Nach dem Todesfall können Hinterbliebene, Erbengemeinschaften, Nachlassverwalter
oder andere Beauftragte mit dem Friedhofsgärtner und der TBF Treuhandgesellschaft
Bayerischer Friedhofsgärtner mbH, Verträge über Grabpflege für längere Dauer abschließen.
Ebenso ist es für Jedermann möglich, bereits zu Lebzeiten mit einem Vorsorge-Vertrag die Pflege seines Grabes auf einen bestimmten Zeitraum nach seinem Ableben zu sichern.
Die Kündigung eines solchen Vertrages durch Erben ist ausgeschlossen, es sei denn aus wichtigem Grund, zum Beispiel bei vorzeitigem Erlöschen des Grabnutzungsrechtes.
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